InToMed
Arbeitsmedizinische Vorsorge
leicht gemacht – für gesunde und sichere Mitarbeiter
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie schützt die Gesundheit von Beschäftigten, hilft Risiken frühzeitig zu erkennen und beugt berufsbedingten Erkrankungen vor. Der Arbeitgeber ist für die Veranlassung oder Organisation der Vorsorgen verantwortlich.
InToMed unterstützt Arbeitgeber und Beschäftigte dabei, diese gesetzlichen Vorsorgen unkompliziert und zuverlässig umzusetzen – für mehr Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Pflichtvorsorge: Gesetzlich vorgeschrieben bei besonders gefährdenden Tätigkeiten, z. B. in der Pflege mit Infektionsrisiko oder bei Tätigkeiten mit potenziellen Nadelstichverletzungen
Angebotsvorsorge: Muss bei bestimmten gesundheitlichen Risiken vom Arbeitgeber regelmäßig angeboten werden – die Teilnahme ist freiwillig, z. B. bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.
Wunschvorsorge: Kann von Beschäftigten jederzeit in Anspruch genommen werden, wenn sie einen Zusammenhang zwischen Arbeit und Gesundheit vermuten.
Die ärztliche Schweigepflicht bleibt jederzeit bestehen. Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung mit Datum, Anlass der Vorsorge und dem Termin der nächsten Untersuchung. Mitarbeitende erhalten eine individuelle Bescheinigung, in der die Ergebnisse der Vorsorge übersichtlich zusammengefasst sind.
Arbeitsmedizinische Leistungen, maßgeschneidert für ausgewählte Branchen

Vorsorge - Tätigkeiten mit
Infektionsgefährdung (G42)
Richtet sich an Arbeitnehmer*innen, die bei der Verrichtung ihrer Arbeit einer erhöhten Infektionsgefährdung ausgesetzt sind. Dies gilt vor allem für Berufstätige bei deren Tätigkeit der enge Kontakt mit Menschen oder Tieren zentraler Bestandteil ist. In der Gesundheits- und Pflegebranche geht es vor allem um den Schutz vor Hepatitis A und B sowie auch allen anderen impfbaren Erkrankungen.
Inhalt der Vorsorge:
• Anamnese, im Hinblick auf die Tätigkeit
• ggf. ärztliche Untersuchung (freiwillig): Blutdruck, Auskultation Herz, Lunge
• ggf. Blutabnahme (freiwillig) z.B. Hepatitis Antikörper-Titer
Im Vordergrund steht die Beratung.
Aus tätigkeitsbedingten Infektionsrisiken kann die Empfehlung einer Impfung folgen.

Vorsorge - Hautgefährdende
Tätigkeiten / Feuchtarbeit (G24)
Beruflich bedingte Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Anzeigen von Berufskrankheiten. Deshalb hat die arbeitsmedizinische Vorsorge eine besondere Bedeutung – sie dient der Früherkennung und der Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen.
Bei regelmäßiger Feuchtarbeit steigt das Risiko für Hauterkrankungen. Häufig treten Ekzeme und allergische Hautreaktionen auf.
Durch regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge bleibt die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt. Sie umfasst eine Beratung zu gesundheitlichen Risiken und zur Prävention. So können Beschwerden frühzeitig erkannt und passende Lösungswege erarbeitet werden.

Vorsorge - Tätigkeiten an
Bildschirmgeräten (G37)
Bei Bildschirmarbeit wird das Sehvermögen stark beansprucht, wodurch Beschwerden wie Kopfschmerzen, Augenschmerzen oder Nacken- und Schulterschmerzen auftreten können. Ursachen sind oft falsche Haltung, Abstände, Licht und ungeeignete Tastatur/Maus. Solche Fehlbeanspruchungen sind meist vermeidbar.
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge können praxisnahe Beratung und ergonomische Maßnahmen dazu beitragen, Beschwerden bei der Bildschirmarbeit zu vermeiden oder zu reduzieren. Zudem wird ein umfangreicher Sehtest durchgeführt, der unter anderem folgende Inhalte umfasst:
- Farbsinn
- Sehschärfe: Nahsehen, Fernsehen, Bildschirmentfernung
Wird ein unzureichendes Sehvermögen festgestellt, wird zunächst eine allgemeine Sehhilfe empfohlen bzw. eine Optimierung der vorhandenen Sehhilfe angeregt. In konkreten Einzelfällen kann eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit notwendig sein.